Schiesskeller
Armbrust, Pfeilbogen, Steinschleuder, Airsoft Gun und Softair (Feuerwaffen und Paintball sind verboten)
Armbrust
Steinschleuder
Armbrust, Pfeilbogen, Steinschleuder, Airsoft Gun und Softair (Feuerwaffen und Paintball sind verboten)
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN / BETRIEBSORDNUNG
Aadorf Februar 2024
Die Sicherheitsbestimmungen sind in jedem Fall beim Ersteintritt durchzulesen und zu bestätigen.
Dieser Schiesskeller ist ausschliesslich für Airsoft, Softair, Armbrust, Pfeilbogen, Steinschleudern gedacht. Feuerwaffen sind verboten. Ebenfalls sind Paintball und Markierer verboten.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Kinder und Jugendliche in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind erlaubt. Die erziehungsberechtigte Person ist verpflichtet die Kinder und Jugendliche zu instruieren und zu überwachen.
Vor der ersten Schiesskellerbenützung muss der Schütze nachweisen, dass er seine Softairgun, Armbrust, Pfeilbogen oder Steinschleuder handhaben kann.
Es gelten im Schiessraum des Tactical House die gleichen Sicherheitsregeln wie in einem Feuerwaffen Schiesskeller
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Jede Waffe oder Sportgeräte sind immer als geladen zu betrachten!
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Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will!
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Solange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugbügels zu halten!
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Seines Zieles sicher sein!
Beim Betreten der Schiessanlage muss eine Schutzbrille getragen werden.
Wir übernehmen keine Haftung. Jeder Schütze ist für sich selbst und sein Material verantwortlich.
Waffen dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Stand (in Richtung Kugelfang) geladen und Manipulationen ausgeführt werden.
Eine Waffe in der Hand des Schützen darf nie in eine Richtung zielen, welche bei einem unbeabsichtigten Schuss zur Gefährdung von Personen oder Gegenständen führen könnte.
Alle Schützen sind immer auf gleicher Höhe.
Ausserhalb der Schiesszone ist jede Waffe immer ungeladen.
Waffen sind im Holster oder Tasche und entferntem Magazin zu transportieren
Ausserhalb der Tactical House Fläche sind Waffen immer in Taschen zu Transportieren.
Für fahrlässig verursachte Schäden an der Anlage haftet der Schütze.
Für allfällige weitere Schäden an Material oder Person haftet der Schütze mit alleiniger Verantwortung.
Es dürfen keine Esswaren und Getränke in den Schiesskeller mitgenommen werden. Im ganzen Gebäude gilt Rauchverbot.
Für Garderobe wird nicht gehaftet.
Wir behalten uns vor, Personen, die sich nicht an die Sicherheitsvorschriften halten, ohne jegliche Rückvergütung vom Schiesskeller zu verweisen.